In der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung des Landes NRW ist festgelegt, dass Wirtschaftsdüngerabgabemengen von mehr als 200 to Frischmasse pro Jahr in einem Online-Meldeprogramm bei der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Behörde einzutragen sind. Lieferungen sind dem Halbjahreszeitraum eines Kalenderjahres zuzuordnen und fristgerecht zu melden.
Seit dem 13.05.2022 ist die Verordnung ergänzt worden. Es gilt, dass für Lieferungen ab dem 13.05.2022 nicht nur eine Abgabemeldung durch den Abgeber, sondern auch eine Aufnahmemeldung durch den Aufnehmer vorgenommen werden muss und zwar zu folgenden Fristen:
Erster Halbjahreszeitraum (01.01.-30.06.) muss bis zum 31.07. gemeldet werden.
Zweiter Halbjahreszeitraum (01.07.-31.12.) muss bis zum 31.01. gemeldet werden.
Lieferungen vom 01.01.2022 sind nach dem alten System mit Frist zum 31.03.2023 zu melden.
Durch unser Lieferscheinverfahren nach Vorgabe der WDüngNachwV sind Meldungen direkt über eine Schnittstelle in das Online-Meldeprogramm möglich. Wir bieten unseren Kunden daher die Übernahme der Meldeverpflichtung nach Erteilung einer Meldevollmacht. Sie können sicher sein, dass wir die Verwaltung Ihrer Nährstoffströme korrekt und seriös ausführen.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Wirtschaftsdüngernachweisverordnung.