Unsere Leistungen

Ausbringung und Transport von Wirtschaftsdünger

Sie verfügen über eigenen Wirtschaftsdünger und möchten die Ausbringung auf Ihren Flächen durch modernste Technik fachgerecht durchgeführt wissen? Wir bringen flüssige Wirtschaftsdünger auf einer Arbeitsbreite von 12, 15, 18 und 21, 24, 27 und 30 m mit modernster Schleppschlauchtechnik aus. Unsere Ausbringfässer verfügen alle über eine Reifendruckregelanlage, so dass eine bodenschonende Ausbringung in jedem Bestand gewährleistet wird. Unsere Fahrer wurden auf den Ausbringfahrzeugen speziell geschult, um die knappe Ausbringzeit optimal auszunutzen.

Bei uns wissen Sie Ihre Flächen in guten Händen.

Ausbringung und Transport von Wirtschaftsdünger

Lieferung von Wirtschaftsdünger

Ihr Betrieb ist in der Lage Wirtschaftsdünger aus anderen Betrieben aufzunehmen? Wir arbeiten mit vielen Wirtschaftsdünger-abgebenden Betrieben zusammen, so dass wir Ihnen eine breite Palette von Wirtschaftsdüngerarten  bieten können. Nennen Sie uns Ihre Düngeplanung und wir bieten Ihnen frühzeitig passende Gülle oder Gärsubstrate an. Nach Wunsch gehen wir mit Ihnen praxisorientiert Ihre Bestände ab und beraten Sie fachgerecht. Hilfestellungen bei Fragen zu Aufzeichnungspflichten zur Düngeverordnung leisten wir gern.

Lieferung von Wirtschaftsdünger

Abtransport von überschüssigem Wirtschaftsdünger

Sie haben einen Überschuss an Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb? Wir betreuen einen großen Kundenstamm an Wirtschaftsdünger-aufnehmenden Betrieben, sodass – auch durchaus kurzfristig – hier eine Lösung für Sie möglich ist. 

Durch unseren schlagkräftigen Fuhrpark mit Güllefässern bis zu 26,4 m³ können wir auch auf größere Entfernungen den schnellen Abtransport zur Ausbringung gewährleisten. Hierfür stehen uns Feldrand-Container mit 40 m³ Lagerraum zur Verfügung. Zusätzlich wird unsere Schlagkraft durch Unterstützung von LKW-Spediteuren erhöht.

Eine vom Kreis Coesfeld erteilte Genehmigung für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr (Güterkraftverkehrsgesetz) berechtigt uns zum Transport von flüssigen Wirtschaftsdüngern.

Lieferung von Wirtschaftsdünger

Heu- und Strohbergung

Mit unseren Claas-Quader- und Rundballenpressen bieten wir Ihnen die gesamte Palette an Pressarbeiten an. Wir können  bei der Quaderballenpresse die Technik Fine-Cut mit einer individuell bestimmten Anzahl bis zu 51 Messern und bei der Rundballenpresse die ROTO-CUT-Technik anbieten. Wir übernehmen Wickelarbeiten von Heu-Silageballen sowohl für Quader- als auch für Rundballen. 

Haben Sie Bedarf, Stroh zuzukaufen oder möchten Sie das Stroh Ihrer Getreideflächen abgeben, sind wir Ihr Geschäftspartner.

heu und strohbergung

Transportarbeiten

Unser Fuhrpark bietet ein überschaubares, aber individuelles Angebot an Transportarbeiten an. So verfügen wir über einen Saugtankwagen, eine Erdmulde, einen Flachwagen und diverse Tankfässer. Sollte Sie Bedarf an Spül- oder Bohrwassertransporte, Bodentransporte,  an Heu- und Strohtransporte, oder Holzcontainertransporte haben, lassen Sie es uns wissen. Wir bieten konkrete Lösungen an.

Transport Bild

Vermittlungs­garantie

Die Nährstoffbörse NRW ist ein anerkanntes Dokumentations- und Nachweissystem für die Verbringung überbetrieblicher Wirtschaftsdünger. Wir sind als Vermittler seit 2011 Teilnehmer der Nährstoffbörse NRW und können Ihnen eine Vermittlungsgarantie für das Genehmigungsverfahren bei Stallbauten geben.
Über die ordnungsgemäße Dokumentation in der zentralen Datenbank der Nährstoffbörse bieten wir Ihnen hierbei zusätzlich eine kostengünstige Vermarktung Ihrer überschüssigen Nährstoffe in unserem großen Kundenstamm – auch hier alles aus einer Hand.

vermittlungsgarantie

Übernahme der Dokumentations­verpflichtung nach Wirtschaftsdünger­nachweis­verordnung (WDüngNachwV)

In der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung des Landes NRW ist festgelegt, dass Wirtschaftsdüngerabgabemengen von mehr als 200 to Frischmasse pro Jahr in einem Online-Meldeprogramm bei der Landwirtschaftskammer NRW als zuständige Behörde einzutragen sind. Lieferungen sind dem Halbjahreszeitraum eines Kalenderjahres zuzuordnen und fristgerecht zu melden.

Seit dem 13.05.2022 ist die Verordnung ergänzt worden. Es gilt, dass für Lieferungen ab dem 13.05.2022 nicht nur eine Abgabemeldung durch den Abgeber, sondern auch eine Aufnahmemeldung durch den Aufnehmer vorgenommen werden muss und zwar zu folgenden Fristen:

Erster Halbjahreszeitraum (01.01.-30.06.) muss bis zum 31.07. gemeldet werden.

Zweiter Halbjahreszeitraum (01.07.-31.12.) muss bis zum 31.01. gemeldet werden.

Lieferungen vom 01.01.2022 sind nach dem alten System mit Frist zum 31.03.2023 zu melden.

Durch unser Lieferscheinverfahren nach Vorgabe der WDüngNachwV sind Meldungen direkt über eine Schnittstelle in das Online-Meldeprogramm möglich. Wir bieten unseren Kunden daher die Übernahme der Meldeverpflichtung nach Erteilung einer Meldevollmacht. Sie können sicher sein, dass wir die Verwaltung Ihrer Nährstoffströme korrekt und seriös ausführen.

Wir beraten Sie gerne zum Thema Wirtschaftsdüngernachweisverordnung.

WDüngV